Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat die dritte Fassung seiner Richtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der PR vorgelegt. Demnach stellt die Kennzeichnung eines KI-Einsatzes keinen Persilschein dar.
Der Rat will mit der Überarbeitung der Richtlinie nach eigenen Angaben die berufsethischen Anforderungen an die Anwendung von KI konkretisieren. Eine Aktualisierung betrifft die Kennzeichnung von KI-Inhalten. So sind Inhalte, deren kommunikative Wirkung wesentlich auf einer Irreführung über reale Personen, Ereignisse oder Sachverhalte beruhen, auch dann unzulässig, wenn sie ausdrücklich als KI-generiert gekennzeichnet werden. "Wer Unsinn publiziert, kann sich auch künftig nicht damit rausreden, das sei ja als KI-generiert gekennzeichnet", bringt es der DRPR-Vorsitzende Alexander Güttler auf den Punkt. Die Ethikwächter stellen zudem klar, dass für mit KI hergestellte digitale Medieninhalte, die identifizierbare reale Personen darstellen oder deren Stimme, Erscheinungsbild oder Verhalten simulieren, grundsätzlich deren Zustimmung erforderlich sei.
Die Neufassung betrifft auch das Thema "Diskursive Fairness". KI dürfe nicht eingesetzt werden, um öffentliche Zustimmung, Ablehnung oder gesellschaftliche Relevanz vorzutäuschen. Die Richtlinie nennt dafür unter anderem Fake-Accounts, fingierte Kommentare, Bewertungen und künstlich erzeugte Interaktionen.
Schließlich greift die Richtline auch den Einsatz autonomer KI-Systeme auf. Auch wenn KI strategische Analysen, Szenarien und Entscheidungsprozesse unterstützt, liege die Verantwortung für strategische Entscheidungen und ihre kommunikativen, gesellschaftlichen und ethischen Folgen bei Menschen. Laut DRPR gilt das insbesondere für die Krisenkommunikation. Umfang und Intensität menschlicher Kontrolle sollen sich am Risiko des jeweiligen Einsatzes orientieren. Wo eine Prüfung vor Veröffentlichung technisch nicht möglich ist, etwa bei Echtzeit-Systemen, seien Transparenz sowie geeignete Kontroll-, Eskalations- und Abschaltmechanismen erforderlich.
Der DRPR empfiehlt Unternehmen, Agenturen und Institutionen, die Richtlinie gemeinsam mit Rechts- und Datenschutzexperten in eigene, öffentlich zugängliche Leitlinien zu überführen und die erforderlichen KI-Kompetenzen durch Schulungen zu sichern. Die Richtlinie ist hier zu finden.
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