Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine "Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum" um ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergänzt.
Bei seinen Urteilsfindungen beruft sich der Rat unter anderem auf seine Richtlinien, in denen konkrete Regeln in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel in Bezug auf das Verhältnis zu Journalisten, festgeschrieben sind. In der Kontaktpflege-Richtlinie, die für Public-Affairs-Professionals und Lobbyisten verpflichtend sein soll, geht es um den Austausch zwischen in der Politik tätigen und verbeamteten Personen mit der Gesellschaft und Organisationen. In der Präambel sind Voraussetzungen genannt, damit dieser Austausch zu am Gemeinwohl orientierten Sachentscheidungen führt. Der Rat hat die Richtline nun erweitert:
"Voraussetzung für ein solches Wirken ist, dass …“ „… die Achtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und aller ihr zugrunde liegenden Prinzipien die Grundlage aller politischen Arbeiten bildet."
Professionelle politische Kommunikation sei Teil demokratischer Willensbildung und trage damit auch Verantwortung für die Grundlagen, auf denen dieser Austausch stattfindet, teilt DRPR-Chef Alexander Güttler mit. "Mit der Ergänzung machen wir ausdrücklich deutlich, was für unseren Berufsstand selbstverständlich sein sollte. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage verantwortungsvoller politischer Kommunikation."
Die Ergänzung knüpft an die bestehenden Grundsätze der Richtlinie an. Diese verpflichtet
Public-Affairs-Leute und Lobbyisten zu Transparenz, Redlichkeit, Wahrhaftigkeit und professionellem Verhalten.
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