Inwieweit darf Künstliche Intelligenz beim Verfassen von Redemanuskripten, Gast- und Namensbeiträgen genutzt werden? Zu der Frage haben die Berufsverbände DPRG, GPRA und BdKom Stellung bezogen.
Von einer pauschalen Ablehnung der Verwendung generativer KI bei der Erstellung von Reden, Gast- und Namensbeiträgen halten die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG), die Gesellschaft der PR-Agenturen (GPRA) und der Bundesverband der Kommunikator*innen (BdKom) nichts. In einer
gemeinsamen Stellungnahme der Verbände heißt es dazu: "KI ist mittlerweile Teil der professionellen Kommunikationsarbeit. Entscheidend ist nicht der Einsatz des Werkzeugs an sich, sondern die Qualität des redaktionellen Prozesses, die Verantwortung der Absenderinnen und Absender sowie die Sorgfalt, mit der Inhalte erstellt, angepasst, geprüft und freigegeben werden."
Es kommt nach Meinung der Verbände also darauf an, KI professionell einzusetzen, wenn es darum geht, Reden, Gast- und Namensbeiträge zu produzieren, aber auch vergleichbare Texte, die persönliche Haltung, Überzeugungen oder Sichtweisen exponierter Personen transportieren. Dazu gehören:
Transparenz
Für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gibt es laut den Verbänden klare Regeln, darunter den Art. 50 des EU AI Act und die KI-Richtlinie des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR).
Faktencheck
"KI-Systeme generieren mitunter plausibel klingende, aber sachlich falsche Inhalte. Die Verantwortung für die Richtigkeit aller Aussagen liegt jedoch immer beim Absender. Eine gewissenhafte Faktenkontrolle ist daher unerlässlich."
Prozesskontrolle
Die Erstellung der Texte erfolgt den Verbänden zufolge normalerweise in einem mehrstufigen, redaktionellen Prozess. KI könne in diesem Prozess unterstützen, Menschen jedoch nicht ersetzen. Letztlich müsse der Mensch sicherstellen, dass der "finale Text die originären Gedanken sowie Haltung und Ton der Absenderin beziehungsweise des Absenders widerspiegelt und dem jeweiligen Anlass angemessen ist".
Beachtung des publizistischen Umfrelds
"Bei Gast- und Namensbeiträgen sind die redaktionellen Grundsätze des veröffentlichenden Mediums zu beachten; der Einsatz von KI sollte im Vorfeld abgestimmt werden."
Exklusive und aktuelle Nachrichten aus der Kommunikationsszene gibt es jeden Mittwoch und Freitag in unserem Newsletter. Kostenlos abonnieren unter http://www.prreport.de/newsletter/