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14.07.2026   News
DPRG wettert gegen IFG-Novelle
Der Koalitionsausschuss von SPD und CDU/CSU will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) reformieren. Gegen die geplanten Änderungen läuft die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) Sturm.
Laut DPRG sieht die geplante Novelle, für die es noch keinen Entwurf gibt, unter anderem vor, dass Behörden nur noch Bürgern mit "berechtigtem Interesse" Einsicht in Dokumente gewähren. Bislang ist für einen Auskunftsanspruch keine Begründung nötig. Zudem sollen Behörden künftig Anfragen ablehnen und Journalisten wie auch zivilgesellschaftliche Organisationen von Anfragen ausschließen können. Die bisher auf 500 Euro gedeckelten Gebühren sollen der DPRG zufolge deutlich angehoben werden.
 
Der Bundesvorstand der DPRG und die DPRG-Fachgruppe Public Affairs fordern die Bundesregierung nun auf, die vorgesehenen Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes zurückzunehmen. Die am 1. Juli im Koalitionsausschuss beschlossene Einigung zur IFG-Novelle bezeichnet die DPRG-Vorsitzende Sabine Clausecker als "Kahlschlag der Informations- und Bürgerrechte".
 
Auch PR-Unternehmen und -Agenturen benötigten gesicherte amtliche Informationen für ihre Arbeit, etwa bei der Beratung von Unternehmen zu regulatorischen Risiken, bei Recherchen für Kampagnen im öffentlichen Interesse oder bei der Begleitung zivilgesellschaftlicher Anliegen. Verlangten Anfragen künftig unter anderem den Nachweis eines "berechtigten Interesses", würde dies den Zugang zu den Informationen erschweren. "Das ist eine Beweislastumkehr auf Kosten der Demokratie und Transparenz, wenn sich Kommunikationsprofis dann stärker auf ungeprüfte Quellen oder einseitige Behördendarstellungen verlassen müssten", sagt Clausecker. "Das schadet der Qualität und Glaubwürdigkeit professioneller Öffentlichkeitsarbeit insgesamt." Bundesregierung und Bundestagsfraktionen sollten vielmehr eine IFG-Reform vorlegen, die den Informationszugang stärkt.
 
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