Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat neue Leitlinien zur Nutzung empirischer Erkenntnisse außerhalb der klassischen Wissenschafts PR verabschiedet.
Studien und deren Resultate können den Ethikwächtern zufolge immer dann für PR-Zwecke genutzt werden, wenn sie wissenschaftliche Qualitäts- und Gütekriterien erfüllen. Studiendesign, Methodik, Urheberschaft und Finanzierung müssten transparent offengelegt werden, ebenso der PR-Kontext der Veröffentlichung. PR-Veröffentlichungen, die die Kriterien nicht erfüllen, dürfen demnach nicht als "Studien" bezeichnet werden oder den Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung erwecken. Auch dann nicht, wenn sie unter Beteiligung einzelner Wissenschaftler oder wissenschaftlicher Einrichtungen entstanden sind.
Mit der Aktualisierung reagiert der DRPR nach eigenen Angaben auf eine wachsende Gefahr, dass die Reputation des Wissenschaftssystems für Kommunikationszwecke instrumentalisiert wird. "Wissenschaftliche Erkenntnisse genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen. Gerade deshalb ist es entscheidend, klar zu benennen, wann es sich tatsächlich um Wissenschaftskommunikation handelt und wann um PR, die sich lediglich wissenschaftlich anmutender Formate bedient", lässt sich die DRPR-Vorsitzende Elke Kronewald zitieren. Die neuen Vorgaben gelten laut dem Kontrollgremium der PR-Branche für alle Unternehmen, Agenturen und andere Akteure, die Untersuchungen und Analysen für PR‑Zwecke nutzen.
Die aktualisierte DRPR-Richtlinie zur Wissenschafts-PR ist
hier zu finden.
Exklusive und aktuelle Nachrichten aus der Kommunikationsszene gibt es jeden Mittwoch und Freitag in unserem Newsletter. Kostenlos abonnieren unter http://www.prreport.de/newsletter/