In den vergangenen Monaten hat der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) unter Vorsitz von Elke Kronewald eine Mahnung und zwei Rügen ausgesprochen. Außerdem wurde die KI-Richtlinie aktualisiert.
Rüge 1: Eine Online-Marketingagentur kassierte im Juni zum zweiten Mal eine
Rüge. Laut DRPR werde die Platzierung redaktionell anmutender Artikel mit eingebetteten Backlinks ohne entsprechende Werbe-Kennzeichnung auf verschiedenen Domains im Internet angeboten. Die Betreiber der Domains würden dem Rat zufolge im Gegenzug eine Vergütung erhalten. Nach Auffassung des Rates handele es sich bei dieser Praxis "um klare Versuche, das Gebot der Absendertransparenz, das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung sowie das Verbot der Schleichwerbung zu unterlaufen".
Rüge 2: Eine
Rüge gab es im Juli für einen Kommunikationsberater. Der DRPR hegt den Verdacht, dass dieser einen Blog angeblich nicht aus Eigeninteresse, sondern im Auftrag Dritter betreibe, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen, ohne das offenzulegen. Im Rahmen offizieller Anfragen des DRPR sei dieser Verdacht nicht glaubwürdig entkräftet worden, hieß es. Laut Rat sei das ein Verstoß gegen die Absendertransparenz des Kommunikationskodexes. Zudem kritisiert der DRPR das Auftreten des Beraters in der Öffentlichkeit. Bestimmte Äußerungen würden Stereotypen bedienen und ein falsches Bild des PR-Berufsfeldes zeichnen, wodurch dessen Arbeitsgrundlagen ausgehöhlt werden.
Mahnung: Mit einer
Mahnung„“ belegt wurde im Oktober ein Unternehmen, das eine Plattform anbietet, um virtuelle Influencer für Marketing- und Kommunikationszwecke zu erstellen. Diese Avatare würden täuschend echt auftreten – in Bild, Stimme und Verhalten. Nach Auffassung des Rates nehme das Unternehmen "bewusst in Kauf", dass Mediennutzerinnen und -nutzer "diese Inhalte mangels Kennzeichnung für authentische, menschliche Kommunikation halten". Das gefährde das Vertrauen in die kommunikative Integrität des Berufsfelds und untergrabe die Glaubwürdigkeit von Influencer-Kommunikation.
KI-Richtlinie: Außerdem hat der DRPR seine
KI-Richtlinie überarbeitet. Weiterhin gilt, dass realistisch wirkende Bild-, Video- und Audio-Inhalte, die mit KI erstellt wurden, oder KI-generierte Texte, die nicht menschlich überprüft wurden, gekennzeichnet werden müssen. Erweiterungen betreffen laut Rat insbesondere die Vermeidung von Diskriminierung und Bias sowie von automatisierter Kommunikation und die Einhaltung diskursiver Fairness. "KI eröffnet enorme Chancen für Effizienz und Kreativität in der Kommunikation. Gleichzeitig sind klare Regeln im Hinblick auf eine transparente Kennzeichnung und die Übernahme menschlicher Verantwortung erforderlich“, sagt Elke Kronewald, Vorsitzende des DRPR. "Wir wollen Innovation ermöglichen, ohne dass die Glaubwürdigkeit von Kommunikation gefährdet wird. Die überarbeitete KI-Richtlinie schafft dafür die notwendige Orientierung und setzt verbindliche Leitplanken für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in PR und Kommunikation", ergänzt Stefan Watzinger, stellvertretender Vorsitzender des DRPR.
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