In dem Mitte März erschienenen Spiegel-Artikel "Vögeln, fördern, feuern" ging es um angebliche Affären und Machtmissbrauch von Julian Reichelt. Die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung seien vom Spiegel nicht eingehalten worden, zitiert NZZ-Deutschland-Chefredakteur Marc Felix Serrao nun aus dem Beschluss des Landgerichts Hamburg.
Es sei davon auszugehen, dass Reichelt keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. "Dies wäre indes erforderlich gewesen." Der NZZ liegt nach eigenen Angaben der Beschluss in Form einer beglaubigten Abschrift vor.
Wie die Welt berichtet, hat der Spiegel sechs Monate Zeit, um Widerspruch gegen den Beschluss zu erheben.
Online hat der Spiegel seinen Artikel inzwischen mit folgender Anmerkung ergänzt: "Julian Reichelt hat in einem Rechtsstreit mit dem SPIEGEL-Verlag eidesstattlich versichert, von der Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlages nicht über unsere Fragen informiert worden zu sein. In der Folge war am 19. Mai eine etwas längere Stellungnahme zu ergänzen. Das Angebot vom 19. März 2021, eine solche Ergänzung nachzutragen, hatte Julian Reichelt nicht angenommen."