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News / Überflüssige Ratschläge
05.11.2009   News
Überflüssige Ratschläge
 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) probiert zurzeit das aus, wovon so mancher PR-Berater insgeheim träumt: Pressemitteilungen, PR-Berichte, Interviews und Fotos sollen nur noch eins zu eins abgedruckt werden dürfen.

Dies gilt zumindest für den am 2. November aktivierten Themendienst „Print“ der BA. Andernfalls ist die Nutzung der Texte und Fotos untersagt – so steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Kürzungen sind nur in beschränktem Umfang erlaubt.
Journalisten und Presserechtler reagieren empört auf solch rigide Praktiken. So riet der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, seinen Medienkollegen bereits einen Tag nach dem Start, den BA-Themendienst „links liegen zu lassen“. Ansonsten sei es um die journalistische Sorgfaltspflicht in Deutschland geschehen. Die BA versuche, die redaktionelle Berichterstattung von Zeitungen und Zeitschriften in ihrem Sinne zu beeinflussen, schießt Konken nach und stellt damit seinen Kollegen zugleich ein Armutszeugnis aus. Ist wirklich zu befürchten, dass sich seriös arbeitende Journalisten – und das sollte trotz der von Konken angemahnten „immer dünner werdenden Personaldecke in den Redaktionen“ hierzulande immer noch die Mehrzahl sein – auf ein solches Maulkorb-Angebot überhaupt einlassen?
Durch die Verteufelung der BA hat sich der DJV-Chef seinem momentanen Widersacher inhaltlich eher genähert als sich von ihm distanziert. Äußerte BA-Sprecher John-Philip Hammersen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur doch, dass man nicht wolle, „dass sich einer unserer Interview-Partner durch die völlige Umarbeitung eines Artikels nicht wiederfindet“.
Wundert nur, dass es für den von der BA seit 2007 herausgegebenen Audiodienst keine eigenen Nutzungsbedingungen gibt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.  (bb)
 

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