Anwaltliche Warnschreiben, so genannte presserechtliche Informationsschreiben, würden heute häufig wahllos eingesetzt. Diese Ansicht vertritt Medienanwalt Matthias Prinz in einem Interview mit dem "Handelsblatt". Die Folge: So manche Warnung verhallt ungehört oder verschlimmert gar die Situation.
Presserechtliche Informationsschreiben sollen dazu dienen, unwahre Berichterstattung im Vorfeld zu verhindern, indem mit juristischen Konsequenzen gedroht wird. "Früher waren solche Schreiben ein wichtiges Instrument", sagt Prinz in der jüngsten "Handelsblatt"-Wochenendausgabe. Inzwischen könnten sie das Gegenteil bewirken: "Die Schreiben provozieren mitunter eine Berichterstattung." Vor allem im Fernsehen werden die Vorwarnungen laut Prinz gern eingeblendet. So kann der Eindruck entstehen, der Betroffene habe etwas zu verbergen.
Warnschreiben sind für den Prominentenanwalt auch deshalb nur eine Möglichkeit, frühzeitig Medienberichte mit falschen Behauptungen abzuwenden. "Wenn ich davon überzeugt bin, dass eine drohende Berichterstattung unzutreffend ist und Schäden drohen, rufe ich bei der Rechtsabteilung oder den Chefredakteur an", berichtet Prinz. Es gebe dann zum Beispiel die Möglichkeit, den recherchierenden Journalisten die Sachlage zu schildern. Dabei gehe es nicht darum, einem Thema eine bestimmte Tonalität zu geben, sondern Unwahrheiten zu verhindern, betont er gegenüber "Handelsblatt" und
"Meedia".
Die Bezeichnung "Spin Doctor" treffe daher auf ihn nicht zu. Hin und wieder sei er aber neben seinem Beruf als Anwalt auch Kommunikationsberater, sagt der Mann von Schoeller & von Rehlingen-Chefin Alexandra von Rehlingen. Denn die Juristerei sei oft nicht mehr von der Kommunikationsberatung zu trennen. "Wenn die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, muss man als Jurist reagieren. Wenn dabei auch ein Fernsehteam vor der Tür steht, ist Kommunikation gefragt."