Die Studierendeninitiativen der PR-Branche begrüßen die Einführung eines Mindestlohns für PR-Praktika. "Der Mindestlohn wird benötigt, um die notwendigen Kosten wie Lebensunterhalt, Miete und Fortbewegung zu decken", heißt es etwa vom PRSH.
Dies soll jedoch aus LPRS-Sicht nur für Masterstudenten gelten, weil die einen ersten Abschluss schon in der Tasche haben. Für Bachelor-Studis soll sich die "kostendeckende Vergütung" - je nach Lebenshaltungskosten am Standort - am Bafög-Höchstsatz von 670 Euro orientieren, heißt es aus Leipzig
Der PRSH will nicht nur nach Abschlüssen differenzieren, sondern auch nach Berufserfahrung: Mindestlohn soll es nur für Bewerber geben, die "über einen einschlägigen Bachelor- oder Masterstudienabschluss im Fachbereich PR/Kommunikationsmanagement verfügen und bereits Praxiserfahrung vorweisen".
Bei der optimalen Dauer von Praktika sind sich die Initiativen nicht einig. "Sechs Wochen sind genug", heißt es sinngemäß von Kommoguntia aus Mainz. Für den PRSH ist das zu wenig.
Wie die Initiativen ihre Positionen begründen,
ist hier zusammengefasst.