Allianz und Daimler wollen künftig auch dann Vergleichszahlen in Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen, wenn sich die Kursrelevanz aus der Abweichung von den Markterwartungen ergibt. Nach dieser Zusage der beiden Emittenten hat der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) sein Beschwerdeverfahren gegen die Konzerne eingestellt,
Allianz und Daimler schließen auf die Markterwartungen primär aus dem sogenannten Konsensus, dem Durchschnitt der Analystenschätzungen. In den beiden zunächst vom DRPR bemängelten Ad-hoc-Fällen (Allianz vom 29.10.12, Daimler vom 12.7.13) hatte sich der erheblich kursrelevante Umstand, der nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich zu veröffentlichen ist, aus einer Abweichung von den Markterwartungen ergeben. Deshalb hielten es die Emittenten nicht für erforderlich, bei den Kennzahlen, die den kursrelevanten Umstand erläutern, auch die Vorjahres-Vergleichszahlen zu nennen.
Die EinigungDer DRPR konnte sich mit den Emittenten jedoch darauf verständigen, künftig auch in solchen Fällen die entsprechenden Vorjahreswerte anzuführen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und dem Anleger mit der Insiderinformation ohne weitere Recherche die kursrelevante Veränderung verständlich zu vermitteln.
Der Rat teilte mit, er wolle aufgrund dieser Fälle seine "Richtlinie zur ordnungsmäßigen Ad-hoc-Publizität" überarbeiten. Darin heißt es unter Punkt 3 "Gebot der Transparenz": "Um die Vergleichbarkeit von Zahlenangaben sicherzustellen, sind stets die Vergleichszahlen der entsprechenden Vorperiode mit anzugeben". Zu ergänzen sei, dass dies auch bei der Abweichung von Markterwartungen erforderlich ist.
Der DRPR appelliert darüber hinaus an die BaFin, bei der Überarbeitung ihres Emittentenleitfadens diesen Aspekt ebenfalls zu berücksichtigen. Nach Beobachtungen des DRPR ändert sich in diesem Punkt auch das Verhalten der Emittenten, die zunehmend in ihren Webseiten die aktuellen Analystenschätzungen veröffentlichen.
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