Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat die Berliner Agentur Platoon und die Wiesbadener Agentur Flaechenbrand gerügt. Bei Platoon nimmt der Rat Anstoß an dem Versuch der Agentur, redaktionelle Beiträge durch Bezahlung von Bloggern zu platzieren, während sich die Agentur in einem Akquiseprozess befand, um den TV-Sender arte als Neukunden zu gewinnen.
Der Agentur Flächenbrand wirft der DRPR vor, die mediale Aufmerksamkeit des "Keksklaus" bei Bahlsen genutzt zu haben,
um öffentlichkeitswirksam den Dieb als PR Berater anzuwerben.
Bezahlte BeiträgeIm Fall "Platoon/Arte", so schreibt der Rat, habe die Agentur über einen freien Mitarbeiter einen bloggenden TV-Kritiker angefragt, für die neue Serie "Real Humans" des TV Senders arte einen Beitrag zu veröffentlichen. Dafür stünde ein Budget von 250 Euro zur Verfügung. Dabei sei in Aussicht gestellt worden, dass auch größere Projekte folgen könnten.
Der DRPR rügt dieses Vorgehen, da PR-Arbeit und Werbung klar voneinander getrennt werden müssten. Agenturen und Unternehmen dürften weder im Akquiseprozess noch im laufenden Geschäft Zahlungen für redaktionelle Veröffentlichungen anbieten. Dieses Vorgehen verstoße gegen mehrere Normen in PR-Kodizes, etwa gegen Art. 1 des Deutschen Kommunikationskodex sowie gegen Art. 4 und Art. 15 des Code de Lisbonne und gegen die DRPR Richtlinie zur Schleichwerbung.
Zweifelhafte Methoden der Eigenwerbung
Im Fall "Keksklau/Flaechenbrand" rügt der DRPR das Vorgehen der Agentur Flächenbrand, nachdem Anfang 2013 der "goldene Leibnizkeks" von der Fassade des Firmensitzes des Gebäckherstellers Bahlsen gestohlen und ein anonymes Erpresserschreiben veröffentlicht wurde. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermittelten damals, das Medieninteresse war groß.
Der DRPR rügt nun, dass die Wiesbadener Medienagentur Flaechenbrand dem anonymen Dieb öffentlichkeitswirksam eine Stelle als PR-Berater anbot, sollte er sich melden. Damit hat die Agentur nach Ansicht des DRPR mit zweifelhaften Methoden Eigenwerbung betrieben und als "Trittbrettfahrer" versucht, das Medieninteresse an einer kriminellen Handlung zu nutzen. Der Rat betont, dass das öffentliche Anwerben von PR-Fachkräften, die in Straftaten verwickelt sind, dem Ruf der PR-Branche schade. Dieses Vorgehen verstoße gegen Art. 12 des Deutschen Kommunikationskodex und gegen Art. 18 und Art. 19 des Code de Lisbonne.
Im Detail:
Rüge gegen die Agentur Platoon (Berlin) des Beschwerdeausschusses Unternehmen und Markt im Fall "Platoon/ arte"Rüge gegen die Agentur Flächenbrand (Wiesbaden) Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt - Fall "Keksklau/ Flächenbrand"