Wer Bilder nutzt, muss erkennbar nachweisen, woher ein Bild stammt. Das Urheberrecht sieht vor, dass bei einem Bild immer drei Aspekte deutlich werden: Die Vereinbarung eines Honorars, das grundsätzliche Verbot, eine Kopie zu erstellen und die Nennung des Fotografen - was häufig vernachlässigt wird. Die Bildbeschaffer geben Tipps, wie sich vollständige Bildnachweise von unvollständigen unterscheiden lassen.
Zu unterscheiden sind zweierlei Arten von Fotos. Zum einen sind es die auf einer Unternehmenswebsite meistens frei verfügbaren Corporate Bilder, also Portraits von Vorständen, Geschäftsführern, Hausansichten, Produktfotos und so weiter. Hier entscheidet das Unternehmen, ob die Nutzung frei oder eingeschränkt oder nur nach Genehmigung frei sei - und, ob der Fotograf / das Unternehmen als Bildautor genannt werden muss.
Auf der anderen Seite gibt es das Bildmaterial, das im Zusammenhang mit Presseaussendungen verschickt wird: illustrative Bilder, die gern auch bei Fotolia und Co lizensiert, aber auch bei Fotografen beauftragt werden. Hier sollte man strenger sein, denn solche Bilder könnten auch ins Archiv des Verlages wandern und später in ganz anderen Zusammenhängen abgedruckt werden. So muss immer der Name des Fotografen sowie, falls vorhanden, die dazugehörige Agentur erwähnt werden. Außerdem - und das ist wirklich ein sehr wichtiger Hinweis - gehört in die Metadaten des Fotos der Hinweis auf die genaue Verwendung und die maximale Nutzungsdauer.
Idealerweise lautet der Vermerk dann so: "Dieses Bild ist für den Zeitraum x und nur im Zusammenhang mit der Presseinformation y kostenfrei nutzbar".
Die Details im ÜberblickAber wo genau hinterlegt man den Bildnachweis? Wie hat er auszusehen? Dazu die folgende Übersicht:
Jedes Foto verfügt über einen sogenannten Waschzettel, auch Metadaten, IPTC oder Bildinformationen genannt. Da gehören sämtliche Angaben zum Urheber und zu allen anderen relevanten Aspekten hinein (Model Release, Agentur, Copyrightstatus). Diese Daten sind in der Regel bereits vorhanden. Nachträgliche Informationen lassen sich mit günstigen Programmen wie ACDSee oder IrfanView einfügen. Ein vollständig ausgefüllter "Waschzettel" ist schon mal die halbe Miete.Auch über den Dateinamen lässt sich schon einiges mitteilen, dieser sollte immer ausformuliert und so eindeutig wie möglich sein.Wie ein korrekter Bildnachweis auszusehen hat, zeigt das Bild. Hier steht neben dem Dateinamen auch der Fotograf, seine Agentur sowie die Nutzungshinweise.Bildnachweise im Web müssen für das menschliche Auge erkennbar und dem Bild eindeutig zuzuordnen sein, also nicht im Alt-Text versteckt werden.Quellenangaben wie "YouTube" oder "Flickr" reichen nicht aus. Das macht selbst die Tagesschau manchmal noch falsch. Vielmehr gehört auch bei solchen öffentlich zugänglichen Pools immer der Name des Urhebers dazu.Sonderfall Montage: Wird ein Bild aus mehreren Einzelmotiven zusammengebaut, hat es gleich mehrere Urheber. Ein korrekter Bildnachweis könnte dann folgendermaßen aussehen: Bildbeschreibung [M] Name des Photoshop-Monteurs, [F] Fotograf 1, [F] Fotograf 2.
Für viele Presseverantwortliche, die mit der Bildbearbeitung nicht viel am Hut haben, klingt all das vielleicht sehr komplex. Doch es ist eigentlich ganz einfach: Die zum Bild gehörenden Rechte müssen definiert und beim Bild aufbewahrt werden. Deshalb gibt es Bildnachweise. Im Zweifel kann die Marketingabteilung oder Agentur helfen, die Bildnachweise zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
Michaela Koch und Alexander Karst sind
Die Bildbeschaffer GmbH aus Hamburg. Als Spezialagentur für Bildrecherche und Lizenzierung beraten sie Unternehmen und Agenturen in allen Fragen rund um das Bildmanagement.