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03.02.2009   News
Karlsruhe kippt CMA-Etats
 

Mit der heutigen Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht die Pflichtbeiträge, die Landwirte in den Absatzförderungsfonds zahlen müssen, für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich.
Damit versiegt die einzige Einnahmequelle der Centralen Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft mbh (CMA) die noch bei der Landwirtschaftmesse „Grüne Woche“ Mitte Januar in Berlin fest damit gerechnet hatte, dass das Urteil auf „verfassungswidrig, aber nicht nichtig“ herauslaufen würde. Dann wäre ihr noch eine Frist geblieben, die Anfang des vergangenen Jahres gestartete CMA-Reform (PRR v. 26.09.2008) weiter voranzutreiben. Daraus wird nun vielleicht nichts mehr.

Das Gericht begründete sein Urteil zum einen damit, dass durch die Sonderabgabe in die unternehmerische Freiheit der Landwirte eingegriffen werde. Zum anderen gebe es für die „Vermutung eines Mehrwerts staatlich organisierter im Vergleich mit privatwirtschaftlicher Werbung keine hinreichenden Anhaltspunkte“. Erst im September legte die CMA ihren ersten Geschäftbericht, den für das Jahr 2007, vor.
Bitter für Michael Wanhoff, der sich als neuer Pressesprecher seit drei Monaten in die Materie einarbeitet und dessen Personalie erst gestern publiziert wurde. Hart kann es auch für die fünf Agenturen kommen, darunter Jeschenko (Eier, Geflügel, Bier), PrintPR zusammen mit Heye & Partner (Fleischerzeugnisse) sowie Scholz & Friends (Milch) und die Trio Group (Werbung Qualitätssiegel Fleisch), die sich noch im CMA-Pool befinden. Bevor die CMA sich der Selbst-Reform unterwarf, versorgte sie teilweise bis zu 40 Agenturen mit Etat-Geldern. Der Vorsitzende des Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, und Bundeslandwirtschafsministerin Ilse Aigner sind mit dem Urteil nicht zufrieden. Aigner kündigte an, Möglichkeiten zu prüfen, auch künftig den Absatz im In- und Ausland zu fördern. (pb)

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