Zu Beginn dieses Jahres hatte sich die Centrale Marketingagentur der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) neu aufgestellt und sich ein Zehn-Punkte-Reformpaket auferlegt. Trotzdem hagelt es Kritik seitens der Mitglieder, den Landwirten und Weiterverarbeitungs-Betrieben, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, 0,4 Prozent ihres Warenwertes an den Absatzfonds zu entrichten, aus dem sich die CMA finanziert.
Der Geflügelbauer Georg Heitlinger aus dem Breisgau ist einer von drei Landwirten, die es mit ihrer Klage gegen die Zwangsabgabe bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft haben. Seine Argumentation klingt einleuchtend: Davon abgesehen, dass die CMA-Slogans nicht seinen Geschmack treffen, darf die CMA nach einer EU-Entscheidung aus dem Jahr 2002 nicht mehr explizit deutsche Agrarprodukte bewerben. So käme eine allgemeine Werbung für Eier nicht nur inländischen Produkten zugute, sondern auch importierter Ware, deswegen sei eine Zwangsabgabe verfassungswidrig.