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26.09.2008   News
CMA-Absatzfonds in der „Grauzone“
 

Zu Beginn dieses Jahres hatte sich die Centrale Marketingagentur der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) neu aufgestellt und sich ein Zehn-Punkte-Reformpaket auferlegt. Trotzdem hagelt es Kritik seitens der Mitglieder, den Landwirten und Weiterverarbeitungs-Betrieben, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, 0,4 Prozent ihres Warenwertes an den Absatzfonds zu entrichten, aus dem sich die CMA finanziert.

Der Geflügelbauer Georg Heitlinger aus dem Breisgau ist einer von drei Landwirten, die es mit ihrer Klage gegen die Zwangsabgabe bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft haben. Seine Argumentation klingt einleuchtend: Davon abgesehen, dass die CMA-Slogans nicht seinen Geschmack treffen, darf die CMA nach einer EU-Entscheidung aus dem Jahr 2002 nicht mehr explizit deutsche Agrarprodukte bewerben. So käme eine allgemeine Werbung für Eier nicht nur inländischen Produkten zugute, sondern auch importierter Ware, deswegen sei eine Zwangsabgabe verfassungswidrig.

Die CMA sieht der Entscheidung in Karlsruhe nach einer mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche „zuversichtlich“ entgegen. Verfassungsrichterin Lerke Osterloh hingegen macht der CMA und ihren Kommunikationsdienstleistern nur wenig Hoffnung: „Solche Abgaben bewegen sich stets in einer verfassungsrechtlich nicht ungefährlichen Grauzone.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das die jährlich 80 Millionen Euro des Absatzfonds verwaltet, schlägt sich klar auf die Seite der CMA. Selbst der Präsident des Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, macht sich stark für die Arbeit der CMA –  obwohl dem Vernehmen nach 70 Prozent der Landwirte den Absatzfonds am liebsten abschaffen wollen. Allerdings ist er auch Präsident des Verwaltungsrates des Absatzfonds. (pb)

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