Verfahren gegen Essing eingestellt
Das im April vergangenen Jahres eingeleitete Ermittlungsverfahren der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen Kommunikationsberater Norbert Essing ist beendet worden. Das Verfahren baute auf einer Strafanzeige des Unternehmers Harald Christ wegen versuchter Nötigung und falscher Verdächtigung auf.
Die Einstellung erfolgte laut Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Landgerichts gemäß § 153 a Strafprozessordnung gegen Zahlung von 40.000 Euro. Die eine Hälfte hat Essing der Staatskasse überwiesen, die andere kam gemeinnützigen Einrichtungen zugute.
Hintergrund der Auseinandersetzung Essing versus Christ: Ex-Banker Christ bezichtigt Essing, im Jahr 2008 ein anonymes Fax mit dem Vorwurf der Pädophilie an Christs damaligen Arbeitergeber, die Weberbank in Berlin, geschickt zu haben. Essing hat dies immer bestritten.
Essing verzichtete jetzt darauf, dass seine Gegen-Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung in Berlin weiterverfolgt wird. Sein Anwalt teilte allerdings mit, dass inzwischen „die Staatsanwaltschaften Hamburg und Berlin eine Reihe strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Straftaten eingeleitet“ hätten, und zwar gegen Christ. Zu den Vorwürfen sollen unter anderem Vorteilsgewährung an Amtsträger und falsche eidesstattliche Versicherung zählen. (fo)