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News / Kodizes und DRPR – das Konzept der freiwilligen Selbstkontrolle
Till Dunckel
14.03.2011   News
Kodizes und DRPR – das Konzept der freiwilligen Selbstkontrolle
 
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird von einer Vielzahl von Verhaltensvorschriften und Statuten reglementiert. Durch das Dickicht der wichtigsten Regelwerke hat sich Till Dunckel einen Weg gebahnt und erläutert deren Bedeutung für die PR im Alltag.

PR darf getrost als „gefahrgeneigte“ Tätigkeit bezeichnet werden, schließlich haften auch PR-Fachleute für die Wahrhaftigkeit der von ihnen verbreiteten Informationen. Da aber die üblichen juristischen Waffen wie Abmahnungen und einstweilige Verfügungen in der Praxis meist nur die unmittelbar verantwortlichen Verlage erreichen, ist die gerichtliche Kontrolle der Public Relations eher theoretischer Natur. Aus diesem Grund haben sich die Verbände der Branche eine Reihe verbindlicher Regelwerke auferlegt. Ihr konkreter Inhalt und ihre praktische Bedeutung sind allerdings nur wenigen bekannt:
Der Kodex von Athen vom 11. Mai 1965 beschreibt die ethischen Grundlagen der PR-Branche und verweist insbesondere auf die Bedeutung der Public Relations als Machtmittel, das aus ethischen Gründen einer wirksamen Einschränkung bedürfe; diese Grundlagen sind allerdings nur allgemein gehalten und eignen sich daher nicht als Leitfaden für die praktische Arbeit.
Konkreter sind die im Kodex von Lissabon vom 3. November 1989 bestimmten Verhaltensgrund-sätze: 19 Einzelvorschriften zählen die wichtigsten konkreten Pflichten auf, die PR-Fachleute gegenüber Auftrag- oder Arbeitgebern, der öffentlichen Meinung und den Informationsmedien sowie gegenüber Berufskollegen und dem Berufsstand einzuhalten haben. Hierzu gehören etwa das Verbot von irreführender oder verdeckter PR, die beruf- liche Verschwiegenheit sowie das Gebot, bei etwaigen Interessenkollisionen nur mit Zustimmung des Auftraggebers tätig zu werden. Diese und einige weitere Verhaltensgrundsätze finden sich mit unterschiedlichen Formulierungen in einer Reihe anderer nationaler, verbands- oder unternehmensinterner Regelwerke wieder; hierzu gehören etwa die ICCO Stockholm-Charta, der Kodex von Venedig, die sieben Selbstverpflichtungen eines DPRG-Mitglieds oder der de’ge’pol-Verhaltenskodex (die einzelnen Kodizes sind unter anderem unter der Adresse www.drpr-online.de abrufbar). Insgesamt existiert also ein nur schwer zu durchdringender Dschungel sich teilweise überschneidender Standesregeln, deren konkreter Aussagegehalt aufgrund der uneinheit- lichen Formulierungen in den Regelwerken zudem meist diffus ist.
Gleichwohl haben die großen deutschen PR-Verbände zur Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der in Deutschland tätigen PR-Fachleute gegründet: den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR). Seine Aufgabe ist die Feststellung und öffentliche Rüge von Missständen und Fehlverhalten in den Public Relations, worunter der DRPR die gesamte öffentliche Kommunikation versteht und somit auch gegenüber Nichtfachleuten oder Nichtmitgliedern seiner Trägerorganisationen tätig werden kann. Trotz dieses umfassenden Selbstverständnisses handelt es sich beim DRPR allerdings um eine private Interessenvereinigung, die mit keinerlei hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Ganz im Gegenteil: auch die vom DRPR veröffentlichten Rügen und Entscheidungen unterliegen den allgemeinen Gesetzen und können daher durchaus selbst zum Gegenstand eines ordentlichen Gerichtsverfahrens werden.

Dr. Till Dunckel ist in der Hamburger Medienkanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte (www.nesselhauf.com) tätig. Er vertritt Unternehmen und Privatpersonen im Presserecht und berät Kreative, Sportler und Vereine in vertraglichen Angelegenheiten. Daneben ist Dunckel Dozent für Presserecht an der Akademie für Publizistik.

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