Agenturen und Unternehmen können damit rechnen, von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden. Denn die Künstlersozialkasse (KSK) hat tatkräftige Unterstützung seitens der DRV erhalten.
Die 3.600 DRV-Betriebsprüfer sind bundesweit unterwegs, um im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen die Beitragspflicht bezüglich der KSK festzustellen.
Denn wer von Freiberuflern „künstlerische oder publizistische Dienstleistungen“ in Anspruch nimmt, muss zusätzlich zur Rechnungssumme einen vier- bis fünfprozentigen Betrag an die KSK zahlen – gegebenenfalls rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre. Wer auf die Dienste freier Fotografen, Redakteure, Programmierer oder Grafiker gesetzt hat, kommt das teuer zu stehen – es sei denn er hat schon von sich aus gezahlt.
Doch Agenturen und Unternehmen ist die KSK-Pflicht oft nicht bewusst. Auch die Direktbank ING-Diba, die mit dem Basketball-Star Dirk Nowitzki wirbt, war überrascht. Die Bank klagte vor dem Hessischen Landessozialgericht gegen die Pflicht, KSK-Beiträge für den Sportler zu zahlen, verlor allerdings. Denn Nowitzki sei zwar Sportler, aber in den Werbespots habe er eine schauspielerische Leistung erbracht.
An der Ungenauigkeit des Kunst-Begriffs werden sich noch die Gemüter erhitzen. Man könnte behaupten, dass ein Korbwurf Nowitzkis aus großer Entfernung Kunst – und Sport schließlich Show sei. Strittig ist aber auch, ob mit dem Konzipieren einer Website und dem Programmieren der selben schon eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit vorliegt – oder erst wenn der Internetauftritt mit Inhalt gefüllt wird. Müssen KSK-Beiträge sogar auf die Rechungen der Clipping-Dienstleister aufgeschlagen werden? Schließlich werden auch Pressespiegel publiziert. Wohl kaum – es sei denn, der Ausschnittdienst ist Freiberufler. (pb)