Trainees sollen mindestens 1.600 Euro erhalten
Nach Festlegung der Mindeststandards für Praktikanten haben sich die Mitglieder der Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) jetzt auch auf Mindeststandards für Trainees geeinigt. Diese Standards bilden künftig die Basis für die Traineeausbildung in den Agenturen des Verbands. Die Regeln legen Lerninhalte, Rahmenbedingungen und die Mindestvergütung der Auszubildenden fest.
Die Standards
1. Dauer: 12-18 Monate, je nach Vorkenntnissen
2. Inhalte
2.1 Allgemeine Inhalte:
- Professioneller Kundenkontakt, Einblick in die Kundenberatung
- Steuern von Dienstleistern
- Kalkulation/Controlling Kundenprojekte
- Wirtschaftlicher Gesamtkontext Agentur / Grundregeln der Profitabilität
- Projekt- und Zeitmanagement, Zusammenarbeit im Team
2.2 Fachspezifische Inhalte:
Die Kommunikationsbranche erlebt einen permanenten Wandel. Mitgliedsagenturen der GPRA richten sich neu aus und erweitern ihr Portfolio. Parallel dazu ändern sich die fachlichen Anforderungen. Dementsprechend handelt es sich bei den folgenden Punkten um eine Momentaufnahme.
- Grundlagen praxisrelevanter strategischer Planung/Konzeption
- Verständnis integrierte Kommunikation
- Übersicht über sämtliche Bereiche der Kommunikation (inkl. audiovisuelle Kommunikation)
- Grundlagen Storytelling & Content Marketing (kanalübergreifend)
- Erlernen operativer Arbeit in der Kommunikation
- Umgang mit Texten / Bewertung von Textqualität (kanalunabhängig, intern und extern)
- Überblick über sowie professioneller Umgang mit Influencern (Journalisten / Blogger / Youtube-Influencer, Micro-Audiences etc.)
- Praxis digitale Kommunikation
- Kenntnis Medienbeobachtung & Social Media Monitoring inkl. qualitativer Auswertungsmethoden / Kommunikationscontrolling
- Erstellen von Präsentationen
3. Rahmenbedingungen:
- Regelmäßige Feedbackgespräche (zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung)
- Fester Betreuer/Ansprechpartner
- Strukturierte Weiterbildungsangebote
- Verbindlicher Ausbildungsplan
4. Vergütung: mindestens EUR 1.600,00